- Ambulanzgebühr
- Am|bu|lạnz|ge|bühr, die (österr.):Praxisgebühr.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ambulanzgebühr — Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bei Arzt , Zahnarzt und Psychotherapeutenbesuchen leisten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den… … Deutsch Wikipedia
Kassengebühr — Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bei Arzt , Zahnarzt und Psychotherapeutenbesuchen leisten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den… … Deutsch Wikipedia
Krankenkassengebühr — Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bei Arzt , Zahnarzt und Psychotherapeutenbesuchen leisten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den… … Deutsch Wikipedia
Praxisgebühr — Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt , Zahnarzt oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher… … Deutsch Wikipedia
Gesundheitssystem in Österreich — Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 1.1 Krankenanstalten (intramuraler Bereich) 1.2 Extramuraler Bereich 1.3 Versicherung … Deutsch Wikipedia